Wie wär’s mal mit einem erprobten Testbike? Die Bikes von Norco, Rocky Mountain, Trek und Transalpes können jetzt bei Bikerevier gemietet oder gekauft werden. Aktuell, günstig, frisch revidiert und erst noch mit Garantie.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bikerevier GmbH

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte die über den Onlineshop www.bikerevier.ch oder vor Ort in unserer Werkstatt abgeschlossen werden.

Bikerevier behält sich das Recht vor die AGB und die übrigen Vertragsbedingungen jederzeit abzuändern.

Durch das Abschicken einer Bestellung an die Bikerevier GmbH bestätigst Du, die vorliegenden AGB gelesen zu haben und erklärst dich ausdrücklich mit diesen einverstanden.

2. Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Der Vertrag kommt zustande, sobald Du im Onlineshop, vor Ort, per Telefon oder E-Mail eine Bestellung aufgibst (nachfolgend «Vertrag» genannt). Ein Produkt im virtuellen Warenkorb stellt keine Reservation dar. 

Bei den von uns angebotenen Produkten handelt es sich um gebrauchte Produkte, es sei denn, in der jeweiligen Produktbeschreibung ist ausdrücklich etwas anderes angegeben.

Gebrauchte Produkte können Gebrauchsspuren, von dem vorherigen Gebrauch stammende Verschmutzungen, geringfügige, den normalen Gebrauch nicht oder nur geringfügig einschränkende Mängel, Defekte oder Funktionseinschränkungen und ähnliche für gebrauchte Produkte typische Einschränkungen aufweisen. Dies ist in unserem Werkstattbericht jeweils angegeben; bitte lese diesen sorgfältig durch, um Missverständnisse zu vermeiden.

Die Abbildungen und Spezifikationen unserer angebotenen Produkte geben diese so echt als möglich wieder. Wir bemühen uns Gebrauchtspuren so transparent wie möglich darzustellen. Aus technischen Gründen können aber insbesondere die Farben von der tatsächlichen Farbe abweichen.

3. Bestellablauf

Im Onlineshop erhältst Du, bevor Du «Kostenpflichtig bestellen» anklickst, eine Zusammenstellung der gewählten Produkte, sowie den zu bezahlenden Endpreis inkl. Mehrwertsteuer und allfälligen Versandgebühren.

Nach Absenden der Bestellung erhältst Du eine automatisch generierte Bestellbestätigung an die von dir angegebenen E-Mail-Adresse. 

Wenn Du Dich für die Zahlungsart Kreditkarte, Postfinance, Apple Pay, Samsung Pay oder Twint entschieden hast, führen wir mit vollständigem Zahlungseingang die Bestellung aus. Bei Vorauszahlung warten wir den Zahlungseingang ab und führen nach Erhalt der Zahlung den Bestellvorgang weiter aus.

Die bestellte und bezahlte Ware versenden wir, resp. stellen wir zur Abholung bereit. Über den Versand / Abholung informieren wir dich via Email.

4. Zahlungen

Alle unsere angeboten Preise verstehen sich als Endpreise in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer (MwSt). Bestellte kostenpflichtige Zusatzleistungen wie Lieferung werden im Warenkorb und auf der Rechnung separat aufgelistet. Du erhältst die Rechnung zusammen mit der Versand- / Abholbestätigung per Email zugeschickt.

4.1 Zahlungsvarianten

Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden. Als Zahlungsmittel werden Bank-/oder Postüberweisung (Vorkasse), Kreditkarte (Mastercard, VISA), Postfinance, Apple Pay und Samsung Pay akzeptiert. Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolgt die Abbuchung bei Bestellung.

Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach Zahlungseingang. Die Produkte werden bis Ablauf der Zahlungsfrist von 10 Kalendertagen reserviert. Nach Ablauf dieser Frist wird das Produkt wieder im Onlineshop zum Verkauf angeboten.

4.2. Eigentumsvorbehalt

Alle Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Bikerevier GmbH.

5. Lieferung / Abholung vor Ort

Du kannst Dir unsere Produkte liefern lassen oder vor Ort in unserem Showroom abholen.

5.1 Lieferungen

Die Lieferung erfolgt nach Eingang der Zahlung an die von Dir genannte Lieferadresse. Die Lieferkosten werden auf den Verkaufspreis aufgerechnet und sind auf der Rechnung / im Warenkorb ersichtlich.

5.2 Lieferfristen

Wir liefern dein Produkt innerhalb maximal 5–7 Arbeitstagen ab Eingang der Zahlung.

5.3 Abholung vor Ort

Wir bieten Dir die Möglichkeit deine Bestellung direkt vor Ort abzuholen. Du kannst deine Bestellung während der Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung abholen. Selbstverständlich entstehen dabei keine Versandkosten für dich.

6. Prüfpflicht

Produkte sollen sofort nach Lieferung auf Lieferschäden geprüft werden. Wenn Produkte mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt geliefert werden, dann musst Du dies sofort beim Versand-Dienstleister melden oder die Annahme verweigern. Dieser muss dir eine Schadensmeldebestätigung aushändigen. Transportschäden sollst du zusätzlich auch uns melden.

7. Retouren

Ein Recht auf Rückgabe der bestellten Ware besteht grundsätzlich nur bei Falschlieferung durch die Bikerevier GmbH.

8. Garantieleistungen

Die Garantieleistungen der Bikerevier GmbH sind in den folgenden Unterkapiteln beschrieben.

8.1 Komponenten

Wir geben dir ein Jahr Garantie auf alle Komponenten ausser Rahmen (siehe 8.2), Federelemente (Gabel und Dämpfer) und höhenverstellbare Sattelstützen. Bei Federelementen und höhenverstellbaren Sattelstützen beträgt die Garantie zwei Monate.

Von der Garantie ausgenommen ist normaler Verschleiss (z.B. Antriebsstrang, Bremsbeläge / -scheiben, etc.). Die Garantie greift auch nicht bei Schäden die durch Sturz oder unsachgemässem Gebrauch verursacht wurden.

Bikerevier kann die Garantieleistung wahlweise durch:

– kostenlose Reparatur

– teilweisen oder vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges Produkt erbringen.

8.2 Rahmen

Rahmen vieler Hersteller haben eine lebenslange Garantie. Diese erlischt allerdings offiziell bei Halterwechsel. Es ist aber durchaus möglich, dass Dir die Hersteller im Garantiefall aus Kulanzgründen entgegenkommen. Diese Abklärungen musst Du aber selber vornehmen.

Bei ehemaligen Testbikes profitierst Du als erster “offizieller” Besitzer von einer Rahmengarantie von maximal 2 Jahren. Diese ist auf dem Kaufvertrag / Rechnung ausgewiesen.

9. Haftungsausschluss

Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass Du gegenüber Bikerevier GmbH keinerlei Haftungsansprüche geltend machen kannst. So liegen im Besonderen Unfälle in deiner Eigenverantwortung.

Bikerevier GmbH haftet im Übrigen nicht für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung oder Montage entstandene Mängel (wie schlechte Wartung, Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, falsche oder missbräuchliche Handhabung, normale Abnutzung usw.) entstanden sind.

10 Strassenverkehr
Bei sämtlichen Velos der Bikerevier GmbH handelt es sich um Sportgeräte zum Gebrauch im freien Gelände. Die Fahrräder sind NICHT für den Einsatz im öffentlichen Strassenverkehr vorgesehen, da sie nicht mit den erforderlichen Sicherheitselementen (wie Leuchten, Glocke, Reflektoren, etc.) ausgerüstet sind.
Der Besitzer kann diese Elemente selbstverständlich selber nachrüsten. Die Bikerevier GmbH übernimmt dafür aber keine Haftung.
 
11 Änderungen der Bestellung oder Stornierung
Eine Bestellung verpflichtet dich zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen deinerseits kann Bikerevier GmbH nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20% des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.– sowie dem allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.
Tritt nach einer Bestellung Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wirst du umgehend per E-Mail informiert. Falls du bereits bezahlt hast, wird dir dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wirst Du von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.
 
12 Kundenservice & Reklamation
Für Fragen und Reklamationen in Bezug auf Bikerevier.ch kannst du dich gerne an die Firma Bikerevier GmbH, Irchelstrasse 38, 8057 Zürich wenden (vorzugsweise über das Kontaktformular auf Bikerevier.ch).
 
13 Irrtümer
Wir sind bemüht, unsere Webseite genau und aktuell zu halten. Trotz Anwendung grösster Sorgfalt können Irrtümer oder falsche Angaben nicht ausgeschlossen werden.
 
14 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehung zwischen der Bikerevier GmbH und den Benutzern von Bikerevier.ch untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
 
Bikerevier GmbH
Zürich, Februar 2024

Allgemeine Mietbedingungen der Bikerevier GmbH

1 Geltungsbereich
Die Dienstleistungen der Velovermietung werden von der Firma Bikerevier GmbH (nachfolgend Vermieterin genannt) mit Sitz in Zürich erbracht, die Eigentümerin der Mietfahrräder ist. Die Allgemeinen Mietbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Bei dessen Unterzeichnung bestätigt der Mieter, diese Mietbedingungen gelesen zu haben und sie zu akzeptieren.

2 Vertragsverhältnisse
Der Vertrag wird zwischen dem Vermieter (Bikerevier GmbH) und dem Kunden (nachfolgend Mieter genannt) abgeschlossen. Der Mietvertrag kann vor Ort oder im Online-Shop (www.bikerevier.ch) abgeschlossen werden. Die Mietdauer startet am Tag der Abholung, spätestens aber 7 Tage nach Reservation im Online-Shop.

3 Fahrzeugübernahme

Der Mieter muss sich mit einem offiziellen Dokument ausweisen (Personalausweis, Identitätskarte oder Führerschein). Der Mieter übernimmt das Fahrrad in betriebssicherem und sauberem Zustand.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad vor Fahrtantritt auf erkennbare Schäden zu überprüfen und die Funktionsfähigkeit des Fahrrades zu testen. Beanstandungen seitens des Mieters müssen der Vermieter:In bei der Fahrradübergabe gemeldet werden. Festgestellte Mängel werden im Mietvertrag erfasst. Pedalen können nach Bedarf mitgegeben werden.

4 Fahrzeugrückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrrad vor Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit der Vermieter an dem auf dem Mietvertrag vereinbarten Ort zurückzugeben. Der Mietpreis für zu spät zurückgegebene oder falsch abgestellte Mietobjekte, sowie die daraus entstandenen Folgekosten werden vom Mieter eingefordert. Das Fahrzeug, sowie sämtliches vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Zubehör wie Pedale müssen dem Vermieter bei der Fahrzeugrückgabe vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Dem Mieter wird bei Verlust oder Beschädigung des Fahrrads, der Komponenten und/oder des Zubehörs eine Rechnung gestellt.

5 Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung der Vermieter (Bikerevier GmbH) vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Der Vermieter kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern. Der Mietpreis wird neu berechnet, der Aufpreis ist spätestens bei der Fahrradrückgabe zu entrichten.

6 Mindestalter
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung einer erwachsenen Person sind, dürfen Mietfahrräder nur mit schriftlicher Bewilligung der Eltern oder des Vormundes abgegeben werden.

7 Preise
Die Preise werden vom Vermieter auf der Bikerevier-Website (www.bikerevier.ch) veröffentlicht. Die Preise können auch im Mietformular angegeben werden.

8 Annulation / Abbruch
Im Falle einer Vermietung über den Online-Shop ist bis 24 Stunden vor Mietantritt eine bestätigte Reservation kostenlos annullier- oder anpassbar. Weniger als 24 Stunden vor Mietantritt annullierte Buchungen werden analog der gar nicht angetretenen Mieten zu 100 % gemäss den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt. Bei Mietabbruch besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Restmietzeit.

9 Haftung und Versicherung
9.1 Unfall-, Sach- und Haftpflichtversicherung
Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, die eine Fahrt mit dem Fahrrad mit sich bringt. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung, Reparatur- oder Mietausfallkosten sowie sämtliche Schadenskosten.
9.2 Garantiefall während der Mietdauer
Bei während der Mietdauer auftretenden Garantiefällen (siehe AGBs) kann der Mieter sein Mietfahrrad am Mietort gegen ein gleichwertiges Fahrzeug austauschen. Wenn der Mietort nicht in der Nähe liegt (mehr als 60 km vom Mietort entfernt) oder kein Ersatzfahrrad verfügbar ist, kann der Mieter den Defekt mit Einwilligung von Bikerevier GmbH beim nächsten Velofachhändler beheben lassen. Die Reparaturkosten können gegen Beleg bei dem Vermieter eingefordert werden. Der Mieter ist in jedem Fall für den Rücktransport des Fahrrades bis zum Mietort verantwortlich.
Für die Behebung von Defekten die durch Sturz oder unsachgemässen Gebrauch verursacht wurden ist der Mieter vollumfänglich verantwortlich. Er ist verpflichtet, die Reparatur bei einem Velofachhändler seiner Wahl vornehmen zu lassen, trägt die Kosten dafür aber selbst.
9.3 Schäden, Diebstahl oder Verlust
Der Mieter hat die Pflicht, dem Vermieter aufgetretene Schäden und Verluste anzuzeigen.
Der Mieter haftet für alle dem Mietobjekt und seinem Zubehör während der Mietdauer zugefügten Beschädigungen aus Sturz, Vandalismus, Elementareinwirkungen, Manipulation, Einwirkungen aus dem Transport sowie dessen unsachgemässem oder zweckfremden Einsatz.
Schäden, die während der Mietdauer auftreten, lässt der Mieter bei einem Velofachhändler seiner Wahl beheben und trägt die Kosten dafür selbst.
Für Schäden, die durch die Bikerevier GmbH bei der Fahrradrückgabe festgestellt werden, trägt der Mieter die Kosten die sich für den Austausch zum neuen Wert ergeben.
Bei Diebstahl oder Verlust des Mietobjekts oder des Zubehörs während der Mietdauer haftet der Mieter. Das Fahrzeug ist grundsätzlich immer zu sichern. Der Verlust wird dem Mieter zum Ersatzwert in Rechnung gestellt.
Übergibt der Mieter das Fahrzeug an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden und Folgeschäden, die an dem Fahrzeug durch Dritte verursacht werden. Bestehende Mängel oder Schäden (vor Mietzeit) sind zu Beginn der Mietzeit in das Mietformular einzutragen. Der Mieter ist für diese nicht verantwortlich.
9.4 Unfälle
Unfälle und Stürze mit Sachschaden sind in jedem Fall der Bikerevier GmbH zu melden. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt, ist umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie davon ist an Bikerevier GmbH zu senden.

10 Strassenverkehr
Bei sämtlichen Mietvelos der Bikerevier GmbH handelt es sich um Sportgeräte zum Gebrauch im freien Gelände. Die Fahrräder sind NICHT für den Einsatz im öffentlichen Strassenverkehr vorgesehen, da sie nicht mit den erforderlichen Sicherheitselementen (wie Leuchten, Glocke, Reflektoren, etc.) ausgerüstet sind.
Der Mieter kann diese Elemente selbstverständlich selber nachrüsten. Die Bikerevier GmbH übernimmt dafür aber keine Haftung.

11 Nutzung / Verbote
Nicht zulässig ist das Fahren eines Mietfahrzeugs in einem Zustand mit verminderter Reaktionsfähigkeit, verursacht insbesondere durch Alkohol, Medikamente, Drogen, Übermüdung oder Erkrankung.
Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben. Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung der Fahr-zeuge, der Transport einer oder mehrere zusätzlichen Personen sowie das Überfahren von Hindernissen, bei denen das Fahrzeug offensichtlich einen Schaden erleiden kann. Die Nutzung der Mietgeräte zu Rennzwecken ist untersagt.

12 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehung zwischen der Bikerevier GmbH und den Benutzern von Bikerevier.ch untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
Bikerevier GmbH
Zürich, Februar 2024